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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen im Bestand wie in Neubauten (außerhalb von Neubaugebieten) nur noch eingeschränkt zulässig. Die Beratung durch ein Fachunternehmen ist vorgeschrieben – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Beispiel, indem wir Ihre Gas – oder Ölheizung zu einer Hybridheizung erweitern und mit einer nachhaltigen Lösung wie einer Wärmepumpe ergänzen.
Kombinieren Sie beispielsweise einen wassergeführten Kamin mit einem Öko-Gasvertrag für Ihre Gasheizung. So wäre laut Staffelung bis zum 1. Januar 2035 keine weitere Maßnahme notwendig. Sobald die Wärmeplanung Ihrer Kommune in Kraft tritt, besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bis der Anteil erneuerbarer Energien 65 Prozent betragen muss. Dies wäre dann zusätzlich mit einer Solarthermie-Anlage erreichbar.
Erfahren Sie mehr im Beratungsprotokoll des Bundesministeriums.
KOOPERATIONSFIRMEN
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Profitieren Sie von nachhaltiger Wärme: Solarthermie spart Kosten und schützt die Umwelt
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